Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Gundelsheim

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BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
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Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Dienstleistungen

Architektenliste - Eintragung beantragen

Die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Architektin", "Innenarchitekt" oder "Innenarchitektin", "Landschaftsarchitekt" oder "Landschaftsarchitektin" sowie "Stadtplaner" oder "Stadtplanerin" dürfen Sie nur führen, wenn Sie unter der entsprechenden Bezeichnung in die Architektenliste eingetragen sind.

Wenn Sie freiberuflich und nicht baugewerblich tätig sind, können Sie nach der Eintragung die Berufsbezeichnung

  • "freier Architekt" oder "freie Architektin",
  • "freier Innenarchitekt" oder "freie Innenarchitektin",
  • "freier Landschaftsarchitekt" oder "freie Landschaftsarchitektin",
  • "freier Stadtplaner" oder "freie Stadtplanerin"

führen.

Voraussetzungen

In die Architektenliste Baden-Württemberg trägt die zuständige Stelle ein, wer

  • den Wohnsitz oder die berufliche Niederlassung in Baden-Württemberg hat oder in Baden-Württemberg überwiegend beschäftigt ist und
  • die Berufsbefähigung nach dem Architektengesetz besitzt.

Hinweis: Angehörige der EU-/EWR-Staaten sowie Drittstaatsangehörige ohne Wohnsitz oder Niederlassung in Baden-Württemberg können vorübergehend Dienstleistungen auf dem Gebiet der Architektur erbringen. Sie müssen dies der Architektenkammer anzeigen und entsprechende Nachweise vorlegen.

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Eintragung schriftlich bei der Architektenkammer.

Der Antrag muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Familienname
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • akademische Grade
  • Anschrift der Hauptwohnung und einer etwaigen Niederlassung oder des Orts der überwiegenden Beschäftigung
  • Fachrichtung, in der die Eintragung erfolgen soll (Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur, Stadtplanung)
  • Tätigkeitsart (frei, angestellt, beamtet, baugewerblich)

Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, werden Sie in die Architektenliste in Baden-Württemberg eingetragen.

Entspricht die zuständige Stelle Ihrem Antrag nicht, erhalten Sie einen schriftlich begründeten Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung.

Unterlagen

  • Prüfungszeugnisse, Diplome, sonstige Befähigungsnachweise oder Bescheinigungen über die Berufsfähigkeit
  • Tätigkeitsnachweise über nach Abschluss der Berufsausbildung ausgeübte praktische Tätigkeiten
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Versicherungsschein in Kopie)
  • Meldebestätigung
  • für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
    • Bei Wohnsitz in Deutschland: Führungszeugnis
    • Bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus dem Heimatland der antragstellenden Person, die nachweisen, dass sie die persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung der gewünschten Dienstleistung besitzt.
  • Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B.:
    • Lebenslauf
    • Nachweise über absolvierte Fortbildungsveranstaltungen
    • Planungs- und sonstige Unterlagen, nach denen die Befähigung der antragstellenden Person beurteilt werden kann
    • Bescheinigung des jeweiligen Arbeitgebers

Hinweis: Das Architektengesetz enthält sehr differenzierte Eintragungsvoraussetzungen (z.B. zum Ausbildungsabschluss). Daher kann die Architektenkammer im Einzelfall neben den aufgeführten Dokumenten weitere Dokumente anfordern. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der Architektenkammer. Beachten Sie auch die Ausfüllhinweise zum Antrag..

Kosten

je nach Eintragungsvoraussetzungen

Bearbeitungsdauer

In den meisten Fällen entscheidet die Architektenkammer innerhalb von drei Monaten nach Einreichung des Antrags und der vollständigen Unterlagen.

Zuständigkeit

für die Führung der Architektenliste: die Architektenkammer Baden-Württemberg

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 28.01.2020 freigegeben.