Elektroschrott entsorgen
Als Verbraucherin oder Verbraucher dürfen Sie Elektroaltgeräte (Abfall) kostenlos abgeben:
- bei kommunalen Sammelstellen
- beim Händler vor Ort, wenn dieser Elektrogeräte auf über 400 Quadratmetern verkauft und Sie ein vergleichbares Gerät kaufen.
Die Händler müssen dann rund um das Thema Elektroaltgeräte informieren. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls. - beim Onlinekauf beim Versandhändler, wenn die Lager- und Versandfläche für Elektrogeräte 400 Quadratmeter übersteigt.
Die Händler müssen dann rund um das Thema Elektroaltgeräte informieren. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls. - kleine Elektroaltgeräte müssen von den Händlern auch ohne Kauf eines Elektrogerätes zurückgenommen werden, wenn sie die 400-Quadratmeter-Grenze überschreiten. Klein bedeutet, keine äußere Abmessung ist größer als 25 cm.
- Bei Lieferung eines neuen Großgerätes müssen diese Händler das alte Gerät kostenlos mitnehmen. Dazu müssen Sie dem Händler bei Abschluss des Kaufvertrages mitteilen, dass Sie beabsichtigen, bei der Auslieferung ein Altgerät zurückzugeben.
Daneben dürfen auch Hersteller und Händler, die die 400-Quadratmeter-Grenze nicht erreichen, Elektroaltgeräte sammeln. Vereine, Verbände oder Dienstleister dürfen nur im Auftrag dieser Drei sammeln.
Landkreis Heilbronn: Sie können Ihren Sperrmüll online zur Abholung anmelden (siehe unter "Verfahrensablauf").
Formulare
Voraussetzungen
Zum Elektroschrott gehören:
- Große Teile, z. B. Kühlgeräte, Fernseher, Elektroherde, Staubsauger, etc. Diese können auch bei den Entsorgungszentren oder einigen ausgewählten Recyclinghöfen abgegeben werden.
- Kleine Teile, z. B. Taschenrechner, Fotoapparate, Bügeleisen, Telefone. Diese können auf den Recyclinghöfen abgegeben werden.
Verfahrensablauf
Sie können Ihren Sperrmüll/Elektroschrott online anmelden: https://order.sperrmuellaufabruf.de/heilbronn/index.php
Bitte beachten Sie die Datenschutzerklärung. Sie können die Abfuhr dann anfordern, wenn der Sperrmüll, der Elektroschrott oder das Altmetall tatsächlich bei Ihnen anfallen. Jeder Haushalt kann einmal im Jahr Sperrmüll, Altmetall und großvolumigen Elektroschrott kostenlos abholen lassen. Je Abholung und Abfallart ist eine Höchstmenge von zwei Kubikmetern zulässig. Einzelstücke dürfen nicht länger als 2 m, nicht breiter als 1,50 m und nicht schwerer als 50 kg sein. Zum großvolumigen Elektroschrott zählen z. B. Waschmaschinen, Elektroherde, Fernsehapparate und Kühlgeräte.
Unterlagen
in der Regel: keine
Rechtsgrundlage
Zuständigkeit
die Abfallbehörde
Abfallbehörde ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Vertiefende Informationen
- Entsorgung von Elektroschrott - Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
- Elektroschrott - Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg