Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Gundelsheim

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BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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BITE GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

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Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Dienstleistungen

Luftfahrerscheine verlängern

Für eine Teilnahme am Flugverkehr brauchen Sie eine Erlaubnis. Man unterscheidet in Erlaubnisse für:

  • Flugzeuge
  • Drehflügler (Beispiel: Hubschrauber)
  • Motorsegler
  • Segelflugzeuge
  • Freiballone (Beispiel: Heißluftballon)
  • Luftsportgeräte

Hinweis: Die Erlaubnisse für Verkehrsluftfahrzeugführer und Berufsluftfahrzeugführer sowie die Erlaubnisse für Luftsportgeräteführer (Ultraleichtflugzeuge, Hängegleiter, Gleitsegel und Fallschirmspringer) fallen nicht in die Zuständigkeit der Landesluftfahrtbehörden (Regierungspräsidien). Hier sind das Luftfahrt-Bundesamt für die Verkehrs-/Berufsluftfahrzeugführer sowie die Luftsportverbände für die Luftsportgeräteführer zuständig.

Luftfahrerscheine werden unbefristet erteilt.

Berechtigungen in den Luftfahrerscheinen werden teilweise befristet und können nach Vorliegen der Mindestvoraussetzungen verlängert werden. Dies geschieht durch einen handschriftlichen Eintrag auf der Rückseite der Lizenz oder durch Neuausstellung.

Um Rechte aus einer Lizenz ausüben zu können, müssen auch teilweise Nachweise im persönlichen Flugbuch der Pilotin oder des Piloten erbracht werden.

Voraussetzungen

  • Persönliche Voraussetzungen:
    • durch einen flugmedizinischen Sachverständigen festgestellte körperliche und geistige Tauglichkeit
    • charakterliche Zuverlässigkeit und Zuverlässigkeit nach § 7 Luftsicherheitsgesetz
  • Fachliche Voraussetzungen:
    • sind festgelegt in den europäischen Verordnungen, herausgegeben durch die EASA, jeweils bezogen auf die Art des Luftfahrzeugs und die Berechtigung
    • für Luftsportgeräte in der Verordnung über Luftfahrtpersonal

Hinweis: Die einzelnen Voraussetzungen können bei den Luftfahrerschulen oder bei den Landesluftfahrtbehörden erfragt werden.

Verfahrensablauf

Für die Verlängerung von Berechtigungen in einem Luftfahrerschein müssen Sie je nach Art der Berechtigung nachweisen:

  • eine bestimmte Anzahl von Flugstunden, Starts und Landungen sowie von Übungsflügen mit Fluglehrer beziehungsweise Fluglehrerin oder
  • eine Befähigungsüberprüfung durch anerkannte Prüfer und
  • die durch einen flugmedizinischen Sachverständigen festgestellte körperliche und geistige Tauglichkeit durch Vorlage eines Tauglichkeitszeugnisses
  • bei Lehrberechtigten werden gegebenenfalls die Bescheinigung über die Teilnahme an einem Auffrischungssemiar und eine Kompetenzbeurteilung benötigt

Zusammen mit dem Verlängerungsantrag müssen Sie Nachweise wie zum Beispiel ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis vorlegen. Was genau benötigt wird, können Sie dem jeweiligen Antrag entnehmen.

Wenn Berechtigungen mit Ablaufdatum durch Fluglehrer/in oder Prüfer/in auf der Rückseite des Luftfahrerscheines verlängert werden, sind von diesen die notwendigen Formulare auszufüllen und bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Fristen

Eine Berechtigung, deren Gültigkeit abgelaufen ist, kann nur noch unter erschwerten Bedingungen erneuert werden.

Unterlagen

sind den notwendigen Anträgen zu entnehmen

Kosten

Die Kosten werden gemäß der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung erhoben.

Bearbeitungsdauer

Bei Eingang von Anträgen werden diese geprüft und bei Vollständigkeit, je nach Arbeitslage, schnellstmöglich abgearbeitet.

Sonstiges

keine

Zuständigkeit

das Regierungspräsidium Stuttgart für ganz Baden-Württemberg

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Freigabevermerk

24.09.2024 Regierungspräsidium Stuttgart, in Zusammenarbeit mit den fachlichen Stellen