Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Gundelsheim

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BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien

Bei der rein informativen Nutzung der Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder uns anderweitig Informationen übermitteln, erheben wir nur die personenbezogenen Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Wenn Sie unsere Website betrachten möchten, erheben wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen unsere Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten:

Erhobene Daten

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  • IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit der Anfrage
  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
  • Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
  • jeweils übertragene Datenmenge
  • vom Browser übermittelter Referer
  • vom Browser übermittelter User-Agent
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Dienstleistungen

Gewerbe abmelden

Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden.

Hinweis: Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde oder Stadt verlegen, ist eine Gewerbeummeldung ausreichend.

Anzeigepflichtig für die Abmeldung sind

  • bei Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende,
  • bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, BGB-Gesellschaft) alle geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter und
  • bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter.

Online Prozesse

Voraussetzungen

Sie möchten

  • den Betrieb Ihres Gewerbes aufgeben oder
  • den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen.

Verfahrensablauf

Sie müssen Ihr Gewerbe schriftlich oder in elektronischer Form bei der zuständigen Stelle abmelden. Eine einfache E-Mail genügt nicht. Die Abmeldung können Sie auch über das Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner vornehmen.

Verwenden Sie fü die Abmeldung das Formular "Gewerbe-Abmeldung". Dieses liegt in Ihrer Gemeinde aus beziehungsweise steht auch, je nach Angebot Ihrer Gemeinde, zum Download zur Verfügung.

Wenn Sie die Abmeldung schriftlich einreichen, müssen Sie das Formular unterschreiben.

Wenn Sie nicht selbst das Gewerbe abmelden beziehungsweise die gesetzliche Vertretung es nicht selbst abmeldet, benötigt die mit der Abmeldung beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht.

Melden Sie das Gewerbe schriftlich beziehungsweise elektronisch ab, erhalten Sie die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung mit der Gebührenrechnung innerhalb von drei Tagen zugeschickt. Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Abmeldung ausgehändigt.

Die für die Abmeldung zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen wie zum Beispiel das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.

Hinweis: Steht die Aufgabe des Betriebs eindeutig fest und melden Sie Ihr Gewerbe nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums ab, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.

Fristen

Sie müssen Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung beziehungsweise Betriebsauflösung abmelden.

Unterlagen

ausgefülltes Formular

Kosten

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

Bezugsort

Geben Sie in der Ortswahl den bisherigen Standort Ihrer Betriebsstätte an.

Zuständigkeit

die Gemeinde-/Stadtverwaltung der bisherigen Betriebsstätte

Zuständige Ansprechpartner

Markheiser, Sonja Bürgerbüro / Grundbucheinsichtsstelle
06269 96 1406269 96 14

Organisationseinheiten

Stadt Gundelsheim Ort Tiefenbacher Straße 16 74831 Gundelsheim
Gewerbeamt Ort Tiefenbacher Straße 16 74831 Gundelsheim

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 06.08.2019 freigegeben.