Lebenslagen: Bürgerserviceportal Gundelsheim

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BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

Einwilligungshinweis

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Genutzte Technologien

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  • jeweils übertragene Datenmenge
  • vom Browser übermittelter Referer
  • vom Browser übermittelter User-Agent
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Lebenslagen

Stimmabgabe

In den Wahllokalen kann am Wahltag von 8 bis 18 Uhr gewählt werden. In Einzelfällen kann der Landeswahlleiter oder die Landeswahlleiterin einen früheren Beginn der Wahlzeit festlegen.

Wenn Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten Sie von Ihrer Wohnortgemeinde eine Wahlbenachrichtigung, der Sie die Anschrift und Öffnungszeiten Ihres Wahllokals entnehmen können. Die Wahlbenachrichtigung sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass sollten Sie zum Wahllokal mitbringen.

Hinweis: Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können Sie trotzdem an der Wahl teilnehmen. Vergessen Sie dann aber auf keinen Fall, Ihren Personalausweis oder Reisepass zum Wahllokal mitzubringen.

Sie können schon vor dem Wahltag Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben. Nähere Informationen erhalten Sie in der Leistung "Wahlschein beantragen".

Stimmabgabe

Da in jedem Wahlkreis andere Wahlvorschläge und in jedem Bundesland unterschiedliche Listen eingereicht werden, gibt es keine bundes- oder landeseinheitlichen Stimmzettel.

Der Stimmzettel enthält für die Wahl in den Wahlkreisen die Namen der Bewerber und Bewerberinnen sowie bei Wahlvorschlägen von Parteien außerdem den Namen der Partei.

Für die Wahl nach Landeslisten enthält der Stimmzettel die Namen der Parteien. Die Reihenfolge der Parteien auf dem Stimmzettel richtet sich nach der Zahl der Zweitstimmen, die sie bei der letzten Bundestagwahl im jeweiligen Bundesland erreicht haben. Die übrigen Parteien schließen sich in alphabetischer Reihenfolge an. Auf dem Stimmzettel finden Sie auch die Namen der ersten fünf Bewerber und Bewerberinnen der zugelassenen Landeslisten.

Die Reihenfolge der Kreiswahlvorschläge richtet sich nach der Reihenfolge der entsprechenden Landeslisten. Abschließend werden die Wahlvorschläge für Einzelbewerber und Einzelbewerberinnen aufgeführt.

Sie haben insgesamt zwei Stimmen:

  • eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten oder einer Wahlkreisabgeordneten (linke Seite des Stimmzettels) und
  • eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste (rechte Seite des Stimmzettels).

Nähere Informationen über das Wahlsystem zum Deutschen Bundestag können Sie in dem Kapitel "Sitzverteilung" nachlesen. Bei der Stimmabgabe wird auf dem Stimmzettel für jede Stimme jeweils ein Kreuz (x) in den Kreis neben dem Wahlvorschlag eingetragen.

Hinweis: Auf dem Stimmzettel sind Änderungen der Wahlvorschläge nicht erlaubt. Sie führen dazu, dass Ihre Stimme ungültig wird. Es dürfen also keine Streichungen von Personen vorgenommen werden. Auch das Hinzufügen von Kommentaren oder Vorbehalten ist nicht zulässig.

Bei der Urnenwahl falten Sie den Stimmzettel nach der Stimmabgabe so, dass Ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Es werden keine Wahlumschläge verwendet.

Stimmabgabe von Menschen mit Behinderungen

Die Gemeinde teilt auf der Wahlbenachrichtigung mit, welche Wahlräume barrierefrei sind. Erkundigen Sie sich im Zweifel frühzeitig danach.

Falls Ihr zugewiesenes Wahllokal nicht barrierefrei ist, haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrer Gemeindeverwaltung einen Wahlschein zu beantragen und damit entweder in einem anderen, barrierefreien Wahllokal oder durch Briefwahl zu wählen.

Sollten Sie aufgrund Ihrer körperlichen Beeinträchtigung Ihre Stimme nicht alleine abgeben oder nicht lesen können, haben Sie die Möglichkeit, sich bei der Wahl (im Wahllokal oder auch bei der Briefwahl) von einer Person Ihres Vertrauens helfen zu lassen. Blinde oder sehbehinderte Wähler und Wählerinnen können eine Stimmzettelschablone verwenden.

Im Wahllokal können Sie auch ein Mitglied des Wahlvorstands um Hilfe bitten.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Stand: 10.10.2023

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg