Lebenslagen: Bürgerserviceportal Gundelsheim

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BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

Einwilligungshinweis

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Genutzte Technologien

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  • jeweils übertragene Datenmenge
  • vom Browser übermittelter Referer
  • vom Browser übermittelter User-Agent
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Lebenslagen

Ein Kind adoptieren

Lassen Sie sich von der Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes beraten.

  • Sollten Sie sich für eine Bewerbung als Adoptiveltern entscheiden, müssen Sie einen Fragebogen ausfüllen, den Sie im Beratungsgespräch erhalten. Diesen müssen Sie zusammen mit verschiedenen Unterlagen bei der Adoptionsvermittlungsstelle abgeben.
  • Sie prüft Ihre Bewerbung sorgfältig. Dabei spielen neben den rechtlichen Aspekten auch soziale Faktoren eine sehr wichtige Rolle. Auf die Feststellung der Eignung haben Sie keinen Rechtsanspruch, nur auf die Überprüfung der Eignung.
  • Wird Ihre Eignung festgestellt, bedeutet dies nicht, dass Sie ein Kind adoptieren werden, da es mehr geeignete Bewerber als Adoptivkinder gibt. Die Adoptionsvermittlungsstelle orientiert sich jeweils daran, welche Bewerber für das zu vermittelnde Kind als Adoptiveltern am besten geeignet sind. Sie müssen warten, bis sich die Adoptionsvermittlungsstelle mit einem Kindervorschlag bei Ihnen meldet. Der Kindervorschlag enthält in der Regel alle bekannten Informationen über das Kind und ein Foto.
  • Sie haben dann die Gelegenheit, sich in Ruhe zu entscheiden, ob Sie das Kind kennenlernen wollen. Sollten Sie sich dafür aussprechen, findet ein Treffen statt. Bei älteren Kindern werden in der Regel mehrere Begegnungen organisiert.
  • Wenn Sie das Kind schließlich bei sich aufnehmen, beginnt die Zeit der Adoptionspflege. Deren Dauer orientiert sich am Alter des Kindes. Je älter das Kind ist, desto länger sollte die Adoptionspflegezeit sein. Während der Adoptionspflegezeit stellen Sie einen Adoptionsantrag beim örtlich zuständigen Familiengericht. Dieser Antrag muss notariell beurkundet werden. Wenn die Einverständniserklärungen der leiblichen Eltern und gegebenenfalls des Kindes vorliegen, kann das Familiengericht nach Beteiligung unter anderem der Adoptionsvermittlungsstelle über den Adoptionsantrag entscheiden.
  • Wird die Adoption befürwortet und der Adoptionsbeschluss rechtskräftig, erhält das Kind die gleichen Rechte wie ein leibliches Kind und trägt Ihren Familiennamen. Die neu ausgestellte Geburtsurkunde weist Sie als Eltern aus.

Bei der offenen Adoption lernen sich Herkunfts- und Adoptivfamilie kennen. Dies ist bei der Inkognitoadoption nicht der Fall.

Freigabevermerk

15.01.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg